Kategorie C
Motorwagen – ausgenommen
jene der Kategorie D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf
ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg
mitgeführt werden.
Kategorie C1
Motorwagen – ausgenommen
jene der Kategorie D – mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500
kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser
Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von
nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: B
Zusatztheorieprüfung: Ja
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich
Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor C/C1 erworben werden muss
Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor C/C1 erworben werden
muss
Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor C/C1 erworben werden muss
Prüfungsfahrzeug
- Kat. C
Ein Motorwagen der Kategorie C mit einem
Betriebsgewicht von mindestens 12 t, einer Länge von mindestens
8 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, das eine
Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem
geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch
wie die Führerkabine ist.
Prüfungsfahrzeug
- Kat. C1
Ein Motorwagen der Unterkategorie C1 mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer
Länge von mindestens 5 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h
erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper
bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie die
Führerkabine.
Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen > 7500 kg oder
einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen
Feuerwehrmotorwagen mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500
kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118
eingetragen.


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