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Kategorie D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Kategorie D1*

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorien: Kat. D (C oder B) Kat. D1 (nur B)
Zusatztheorieprüfung: Ja
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich

Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor D/D1 erworben werden muss
Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor D/D1 erworben werden muss

Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor D/D1 erworben werden muss

Prüfungsfahrzeug - Kat. D

Ein Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreicht.

Prüfungsfahrzeug - Kat. D1

Ein Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestes 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht; es kann auch ein Fahrzeug der Unterkategorie C1 verwendet werden.

Bewerber mit dem Ausweis C oder C1, die älter sind als 21 Jahre, müssen keine Prüfung ablegen sofern sie die Zusatzprüfung bereits früher absolviert haben und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können. Der Eintrag der Kategorie erfolgt auf Gesuch hin.

*Lernfahrten sind auch auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt

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