Kategorie D
Motorwagen zum
Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem
Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg
mitgeführt werden.
Kategorie D1*
Motorwagen zum
Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16
Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen
dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorien: Kat. D (C oder B)
Kat. D1 (nur B)
Zusatztheorieprüfung: Ja
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich
Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor D/D1 erworben werden muss
Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor D/D1 erworben werden muss
Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor D/D1 erworben werden muss
Prüfungsfahrzeug
- Kat. D
Ein Gesellschaftswagen mit einer Länge von
mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine
Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreicht.
Prüfungsfahrzeug
- Kat. D1
Ein Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestes 4 t und einer
Länge von mindestens 5 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h
erreicht; es kann auch ein Fahrzeug der Unterkategorie C1
verwendet werden.
Bewerber mit dem Ausweis C oder C1, die älter sind als 21 Jahre,
müssen keine Prüfung ablegen sofern sie die Zusatzprüfung
bereits früher absolviert haben und eine klaglose Fahrpraxis
nachweisen können. Der Eintrag der Kategorie erfolgt auf Gesuch
hin.
*Lernfahrten sind auch auf Fahrzeugen der
Kategorie C1 erlaubt


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