Kategorie G
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h. Wer an einem vom ASTRA
anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, darf auch
landwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis 40 km/h sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge führen.
Im Ausweis wird der Code G40 eingetragen.
Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Theorieprüfung: vereinfachte Theorie G / F
Gültigkeit Lernfahrausweis: Kein Lernfahrausweis
notwendig
Nothelferkurs nicht notwendig
Verkehrskunde nicht notwendig
Prüfungsfahrzeug
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann
verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht
hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.


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