Das Grüne L
- muss ich oder muss ich nicht?
Wer erhält einen Führerausweis auf
Probe?
Alle Personen, die
am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden sowie alle
Personen, die - unabhängig vom Geburtsdatum - ab 1. Dezember
2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie
A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen
Führerausweis auf Probe.
Wer den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzt und
den Führerausweis der Kategorie A erwerben will, erhält den
Führerausweis der Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt
umgekehrt.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert
drei Jahre ab Ausstellung des Führerausweises.
Die Befristung ist im Führerausweis eingetragen. Die Fahrzeuge
müssen nicht besonders gekennzeichnet sein (kein grünes L).
Wann erhalte ich den unbefristeten
Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird nach
Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der obligatorischen
Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann
frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden.
Dem Gesuch ist der Nachweis der besuchten Weiterausbildung
beizulegen.
Wie lange dauert die
Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und
wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag soll
innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des befristeten
Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf
der Probezeit zu absolvieren.
Wo kann ich die Weiterausbildung
absolvieren?
Im Kanton Aargau bieten mehrere
Ausbildungszentren die Weiterausbildung an. Der Kursveranstalter
kann frei gewählt werden.
Was lerne ich am ersten Kurstag?
Anhand von Unfallbeispielen werden ihre
Ursachen und die rechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen
thematisiert. Ferner lernen Sie auf einem Übungsplatz, wie Sie
gefährliche Verkehrssituationen vermeiden können.
Was lerne ich am zweiten Kurstag?
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine
Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden anderen
Kursteilnehmenden geben Rückmeldung zu Ihrem Fahrstil. Zudem
vertiefen Sie die Kenntnisse der partnerschaftlichen und
umweltschonenden Fahrweise.
Was passiert, wenn die
Weiterausbildung nicht besucht wird?
Die Weiterausbildung muss während der
Probezeit besucht werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen
Krankheit - kann sie in einer bewilligten Nachfrist von maximal
drei Monaten nachgeholt werden. Sie erhalten auf Gesuch hin für
die entsprechenden Kurstage eine Fahrbewilligung. Eine weitere
Fristverlängerung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn der
Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Muss der Führerausweis auf Probe wegen
einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die
Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu
einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit
von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt
auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.
Mehr Informationen
unter www.verkehrssicherheitsrat.ch sowie bei
www.2pa.ch
oder
http://www.ag.ch/strassenverkehrsamt/de/pub/fuehrerpruefungen/f_hrerausweis_auf_probe.php
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