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Gästebuch
   Ich habe den Lernfahrausweis der Kat. A1 oder A

::  Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
::  Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 24 Monate

    zurückliegt
::  1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm beilegen.
::  Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
::  Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche, Gültigkeit 24 Monate.
::  Der Lernfahrausweisinhaber ist berechtigt, mit der praktischen Fahrausbildung zu beginnen
::  Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
::  Vollständige praktische Fahrausbildung, natürlich am besten im Moto/Car Expert Fahrschule ;-)
::  Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
::  Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
::  Nach bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt, Gültigkeit 3

    Jahre.
::  Innerhalb dieser 3 Jahre muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16

   Stunden besucht werden, damit der Führerausweis definitiv ausgestellt wird. Anmeldung über

    Moto/Car Expert Fahrschule.
::  Die Probezeit wird bei einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem zweiten

    Entzug wird der Führerausweis definitiv aberkannt.
::  Wer ihn wieder erwerben will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung

    unterziehen. Ist diese erfolgreich, so kann frühestens 12 Monate nach dem Entzug ein neuer

    Fahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von vorne.

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