|
|

::
Besuch des obligatorischen Nothelferkurses (6 Jahre gültig)
:: Formular "Gesuch um
Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
:: Sehtest bei einem
autorisierten
Optiker
:: 1 Passfoto, farbig ca. 35
x 45 mm beilegen.
:: Identitätsnachweis mit
allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle
:: Bestätigung über den
Besuch eines Nothilfekurses beilegen. Die Bestätigung ist
spätestens mit
der Anmeldung zur Basistheorieprüfung erforderlich!!
(Gültigkeit der Kurse 6 Jahre).
:: Alle Unterlagen prüfen und
einsenden an das Strassenverkehrsamt
:: Erhalt der Anmeldekarte
für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche
:: Vorbereitung und Anmeldung
zur theoretischen Führerprüfung
:: Theorieprüfung (ca. 3 bis
4 Wochen nach der Anmeldung)
:: Nach bestandener
Theorieprüfung wird der Lernfahrausweises ausgestellt
(Gültigkeit 24
Monate)
:: Der Lernfahrausweisinhaber
ist berechtigt, mit der praktischen Fahrausbildung zu beginnen
:: Besuch des obligatorischen
Verkehrskundeunterrichts (VKU)
:: Vollständige praktische
Fahrausbildung, natürlich am besten bei Moto/Car Expert
Fahrschule ;-)
:: Anmeldung zur praktischen
Führerprüfung
:: Praktische Führerprüfung
(ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
:: Nach bestandener
Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt,
(Gültigkeit 3
Jahre).
:: Innerhalb dieser 3 Jahre
muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16
Stunden besucht werden, damit der Führerausweis definitiv
ausgestellt wird. Anmeldung über
Moto/Car Expert Fahrschule.
:: Die Probezeit wird bei
einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem
zweiten
Entzug wird der Führerausweis definitiv aberkannt.
:: Wer ihn wieder erwerben
will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung
unterziehen. Ist diese erfolgreich, so kann frühestens 12
Monate nach dem Entzug ein neuer
Fahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von
vorne.


|
|