Kategorie A beschränkt (ab 18 Jahren)
Motorräder/Roller
ohne Hubraumbegrenzung mit max. 25 kW (34 PS) und einem
Leistungsgewicht von max. 0.16 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
Erforderliche Kategorien: keine
Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber
Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die
praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie
A1 absolvieren.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, 12 Monate nach
absolvierter Grundschulung
Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich
Erforderliche Bekleidung für Kat. A
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Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)
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Motorradhandschuhe
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Motorradjacke
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Motorradhose
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Motorradstiefel oder
knöchelschützendes festes Schuhwerk
Prüfungsfahrzeug
Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen,
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und
einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht
mehr als 0,16 kW/kg, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie
A1.
Ausbildungsschritte mit Obligatorium
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Nothelferkurs
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Obligatorischer Grundkurs
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Fahrstunden mit Soziusbetrieb
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Kontrollfahrt (Probeprüfung)
Wegleitung
Bitte wählen Sie unten ihren derzeitigen Ausbildungsstand aus.
1.
Ich habe
noch keinen Führerausweis
2.
Ich habe den
Lernfahrausweis der Kat. B (bin am Autofahren lernen)
3.
Ich habe den
Führerausweis der Kat. B (Auto)
4.
Ich habe den
Führerausweis der Kat. A1, Datum im Führerausweis vor dem 1.
April 2003
5.
Ich habe den
Führerausweis der Kat. A1, Datum im Führerausweis nach dem 1.
April 2003
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