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Wegleitung

1.        Ich habe noch keinen Führerausweis

·         Besuch des obligatorischen Nothelferkurses (6 Jahre gültig)

·         Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben.

·         Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate

              zurückliegt.

·         1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm beilegen.

·         Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle

·         Bestätigung über den Besuch eines Nothilfekurses beilegen. Die Bestätigung ist spätestens

              mit der Anmeldung zur Basistheorieprüfung erforderlich!! (Gültigkeit der Kurse 6 Jahre).

·         Alle kontrollieren und einsenden an das Strassenverkehrsamt.

·         Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche

·         Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung

·         Theorieprüfung (Computer unterstützt in Aarau oder Wettingen).

·         Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis zugestellt (4 Monate gültig)

·         Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische

              Grundschulung absolviert werden (12 Stunden)

·         Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert.

·         Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)

·         Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, empfehlenswert)

·         Anmeldung zur praktischen Führerprüfung

·         Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

·         Nach bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt, Gültigkeit

              3 Jahre.

·         Innerhalb dieser 3 Jahre muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16

              Stunden besucht werden, damit der Führerausweis definitiv ausgestellt wird. Anmeldung

              bei Moto/Car Expert Fahrschule.

·         Die Probezeit wird bei einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem

              zweiten Entzug wird der Führerausweis definitiv aberkannt.

·         Wer ihn wieder erwerben will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung

              unterziehen. Ist diese erfolgreich, so kann frühestens 12 Monate nach dem Entzug ein neuer

              Lernfahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von vorne.

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