Wegleitung
2.
Ich habe
den Lernfahrausweis der Kat. B (bin am Autofahren lernen)
·
Formular
"Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und
unterschreiben.
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Sehtest
bei einem autorisierten
Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als
24 Monate
zurückliegt.
·
1
Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm beilegen.
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Alle
Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt.
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Erhalt des
Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
·
Innert 4
Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die
obligatorische
Grundschulung absolviert
werden (12 Stunden)
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Nach der
Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert.
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Besuch des
obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
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Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ,
empfehlenswert)
·
Anmeldung zur praktischen
Führerprüfung
·
Praktische
Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
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Nach
bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“
ausgestellt, Gültigkeit
3 Jahre.
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Innerhalb dieser 3 Jahre
muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16
Stunden besucht werden, damit der Führerausweis definitiv
ausgestellt wird. Anmeldung
bei Moto/Car
Expert Fahrschule.
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Die Probezeit wird bei
einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert.
Bei einem
zweiten Entzug
wird der Führerausweis definitiv aberkannt.
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Wer ihn wieder erwerben
will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung
unterziehen. Ist diese erfolgreich, so kann frühestens 12 Monate
nach dem Entzug ein neuer
Fahrausweis ausgestellt werden. Die
Ausbildung beginnt von vorne.


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