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Wegleitung

2.        Ich habe den Lernfahrausweis der Kat. B (bin am Autofahren lernen)

·         Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben.

·         Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 24 Monate

              zurückliegt.

·         1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm beilegen.

·         Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt.

·         Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)

·         Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische

              Grundschulung absolviert werden (12 Stunden)

·         Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert.

·         Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)

·         Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, empfehlenswert)

·         Anmeldung zur praktischen Führerprüfung

·         Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

·         Nach bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt, Gültigkeit

              3 Jahre.

·         Innerhalb dieser 3 Jahre muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16

             Stunden besucht werden, damit der Führerausweis definitiv ausgestellt wird. Anmeldung

          bei Moto/Car Expert Fahrschule.

·         Die Probezeit wird bei einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem

              zweiten Entzug wird der Führerausweis definitiv aberkannt.

·         Wer ihn wieder erwerben will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung

             unterziehen. Ist diese erfolgreich, so kann frühestens 12 Monate nach dem Entzug ein neuer

              Fahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von vorne.

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