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Kategorie M

Motorfahrrad (Mofa) bis 50cm3, max. 0.9kW (1.2 PS), Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h

Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen.

Voraussetzungen

Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Theorieprüfung: vereinfachte Theorie für Kat. M
Gültigkeit Lernfahrausweis: Kein Lernfahrausweis notwendig
ü
Verkehrskunde nicht notwendig
ü Nothelferkurs nicht notwendig

Erforderliche Bekleidung für Kat. M

ü Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)

Prüfungsfahrzeug

Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.

Wegleitung

·         Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben.

·         Sehtest bei einem autorisierten Optiker <--

·         1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm beilegen.

·         Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle

·         Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt.

·         Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche

·         Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung

·         Theorieprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

·         Nach bestandener Theorieprüfung wird der Führerausweis ausgestellt.

 
     
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