0.5 Promille = max. 1 Glas!
Ab 0.5 Promille Blutalkohol gilt seit 1.
Januar 2005 jede Person als fahrunfähig (angetrunken),
unabhängig von individueller Alkoholverträglichkeit oder
weiteren Beweisen. Das Lenken eines Motorfahrzeuges im
angetrunkenen Zustand wird mit Freiheitsstrafe oder Busse
sanktioniert. Ausserdem droht der Entzug des Führerausweises.
Rechtliche
Folgen
Jeder darf kontrolliert werden!
Die Polizei darf jederzeit, auch ohne
konkreten Verdacht, Fahrzeugführende sowie an Unfällen
beteiligte Strassen benützende einer so genannten anlassfreien
Atemalkoholkontrolle unterziehen (Art. 55 SVG).
Ab 0.5 Promille drohen Strafen...
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von
0.5 bis 0.79 Promille ein Motorfahrzeug führt, wird nach Art 91
Abs. 1 SVG mit Haft (1 Tag bis 3 Monate) oder mit Busse
bestraft. Wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0.8 Promille
oder mehr vorliegt wird der Motorfahrzeugführer mit Gefängnis (3
Tage bis 3 Jahr) bestraft.
...und Administrativmassnahmen
Neben der Strafe muss, wer Alkohol trinkt
und dann ein Fahrzeug lenkt, auch mit so genannten
Administrativmassnahmen rechnen.
Wer zum ersten Mal
mit einer Blutalkoholkonzentration von 0.5 bis 0.79 Promille am
Steuer eines Motorfahrzeuges erwischt wird, erhält in der Regel
eine Verwarnung - vorausgesetzt es liegt keine weitere
Widerhandlung (Unfall etc.) gegen Strassenverkehrsvorschriften
vor und der fahrerische Leumund ist ungetrübt. Bei Vorliegen
einer zusätzlichen leichten Widerhandlung wird der Führerausweis
für mindestens 1 Monat entzogen. Bei 0.8 Promille ist der
Führerausweis für mindestens 3 Monate weg!
Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand fährt, muss mit
wesentlich längerem Führerausweisentzug rechnen. Das Gesetz
sieht für Wiederholungstäter je nach Schwere des Falles
stufenweise verschärfte Mindestentzugsdauern die nicht
unterschritten werden dürfen bis hin zum unbefristeten
Führerausweisentzug!
Tipps...
Wer trinkt, fährt nicht
Am besten bestimme schon zu Beginn eines
Anlasses, wer nicht trinkt und wer die "Trinkenden" nach Hause
fährt. Oder lasse dein Fahrzeug einfach zu Hause, wenn du schon
vorher weisst, dass du Alkohol trinken wirst. Öffentliche
Verkehrsmittel oder Taxis sind wesentlich billiger als die
Folgekosten eines Unfalls oder Führerausweisentzugs.
Nein danke, ich fahre
Wenn du merkst, dass jemand in der Runde
nicht (mehr) trinken will, akzeptiere den Entscheid. Wer Alkohol
ablehnt, ist weder ein Spielverderber noch ein Angsthase,
sondern beweist Charakter, Stärke und Zivilcourage.
Gute Stimmung auch ohne Alkohol
Als Gastgeber weist du, dass nach einem
anstrengenden Arbeitstag schon ein Glas zu viel sein kann.
Deshalb halte für deine Gäste genügend alkoholfreie Getränke
bereit! Serviere auch nie Alkohol ohne etwas Essbares, da die
Alkoholwirkung auf nüchternen Magen viel stärker ist. Falls ein
Freund trotz Vorsorgemassnahmen zu viel getrunken hat, bestelle
ihm ein Taxi oder lasse ihn bei dir übernachten.
Wusstest du, dass...
Ein normales Glas mit einem alkoholischen
Getränk (z.B. 1 dl Rotwein, 2 cl Schnaps, 3 dl Bier, wie sie im
Restaurant serviert werden) zu ca. 0.3 Promille Blutalkohol
führt und pro Stunde nur gut 0.1 Promille abgebaut wird?
Es gibt KEINE Tricks, die Alkoholwirkung
zu verringern oder den Abbau zu beschleunigen, das heisst, dass
weder saure Gurken noch Rollmops helfen?
Kaffee den Alkoholabbau sogar
verzögern kann?
Bereits ab 0.3 Promille die
Fahrtüchtigkeit nicht mehr zu 100 % gewährleistet ist und gemäss
Bundesgerichtsurteil bei bereits leichten
Verkehrsregelübertretungen mit strafrechtlichen und finanziellen
Konsequenzen zu rechnen sei?
jeder 5. Todesfall im Schweizer
Strassenverkehr - das sind über 100 Tote pro Jahr - von einem
angetrunkenen Lenker verursacht wird? Berücksichtigt man die
Dunkelziffer, geschehen rund 30 % aller Verkehrsunfälle mit
Verunfallten unter Alkoholeinfluss, an Wochenenden sogar bis zu
50 Prozent.
|