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Die 2-Phasenausbildung Eco Drive 0.5 Promille!    
 
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Design: Jan Leu
 
 
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0.5 Promille = max. 1 Glas!

Ab 0.5 Promille Blutalkohol gilt seit 1. Januar 2005 jede Person als fahrunfähig (angetrunken), unabhängig von individueller Alkoholverträglichkeit oder weiteren Beweisen. Das Lenken eines Motorfahrzeuges im angetrunkenen Zustand wird mit Freiheitsstrafe oder Busse sanktioniert. Ausserdem droht der Entzug des Führerausweises.

Rechtliche Folgen
Jeder darf kontrolliert werden!

Die Polizei darf jederzeit, auch ohne konkreten Verdacht, Fahrzeugführende sowie an Unfällen beteiligte Strassen benützende einer so genannten anlassfreien Atemalkoholkontrolle unterziehen (Art. 55 SVG).

Ab 0.5 Promille drohen Strafen...

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0.5 bis 0.79 Promille ein Motorfahrzeug führt, wird nach Art 91 Abs. 1 SVG mit Haft (1 Tag bis 3 Monate) oder mit Busse bestraft. Wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0.8 Promille oder mehr vorliegt wird der Motorfahrzeugführer mit Gefängnis (3 Tage bis 3 Jahr) bestraft.

...und Administrativmassnahmen

Neben der Strafe muss, wer Alkohol trinkt und dann ein Fahrzeug lenkt, auch mit so genannten Administrativmassnahmen rechnen.
 
Wer zum ersten Mal mit einer Blutalkoholkonzentration von 0.5 bis 0.79 Promille am Steuer eines Motorfahrzeuges erwischt wird, erhält in der Regel eine Verwarnung - vorausgesetzt es liegt keine weitere Widerhandlung (Unfall etc.) gegen Strassenverkehrsvorschriften vor und der fahrerische Leumund ist ungetrübt. Bei Vorliegen einer zusätzlichen leichten Widerhandlung wird der Führerausweis für mindestens 1 Monat entzogen. Bei 0.8 Promille ist der Führerausweis für mindestens 3 Monate weg!
 
Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand fährt, muss mit wesentlich längerem Führerausweisentzug rechnen. Das Gesetz sieht für Wiederholungstäter je nach Schwere des Falles stufenweise verschärfte Mindestentzugsdauern die nicht unterschritten werden dürfen bis hin zum unbefristeten Führerausweisentzug!

Tipps...

Wer trinkt, fährt nicht

Am besten bestimme schon zu Beginn eines Anlasses, wer nicht trinkt und wer die "Trinkenden" nach Hause fährt. Oder lasse dein Fahrzeug einfach zu Hause, wenn du schon vorher weisst, dass du Alkohol trinken wirst. Öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis sind wesentlich billiger als die Folgekosten eines Unfalls oder Führerausweisentzugs.

Nein danke, ich fahre

Wenn du merkst, dass jemand in der Runde nicht (mehr) trinken will, akzeptiere den Entscheid. Wer Alkohol ablehnt, ist weder ein Spielverderber noch ein Angsthase, sondern beweist Charakter, Stärke und Zivilcourage.

Gute Stimmung auch ohne Alkohol

Als Gastgeber weist du, dass nach einem anstrengenden Arbeitstag schon ein Glas zu viel sein kann. Deshalb halte für deine Gäste genügend alkoholfreie Getränke bereit! Serviere auch nie Alkohol ohne etwas Essbares, da die Alkoholwirkung auf nüchternen Magen viel stärker ist. Falls ein Freund trotz Vorsorgemassnahmen zu viel getrunken hat, bestelle ihm ein Taxi oder lasse ihn bei dir übernachten.

Wusstest du, dass...

Ein normales Glas mit einem alkoholischen Getränk (z.B. 1 dl Rotwein, 2 cl Schnaps, 3 dl Bier, wie sie im Restaurant serviert werden) zu ca. 0.3 Promille Blutalkohol führt und pro Stunde nur gut 0.1 Promille abgebaut wird?
 
Es gibt KEINE Tricks, die Alkoholwirkung zu verringern oder den Abbau zu beschleunigen, das heisst, dass weder saure Gurken noch Rollmops helfen?

Kaffee den Alkoholabbau sogar verzögern kann?

Bereits ab 0.3 Promille die Fahrtüchtigkeit nicht mehr zu 100 % gewährleistet ist und gemäss Bundesgerichtsurteil bei bereits leichten Verkehrsregelübertretungen mit strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu rechnen sei?
 
jeder 5. Todesfall im Schweizer Strassenverkehr - das sind über 100 Tote pro Jahr - von einem angetrunkenen Lenker verursacht wird? Berücksichtigt man die Dunkelziffer, geschehen rund 30 % aller Verkehrsunfälle mit Verunfallten unter Alkoholeinfluss, an Wochenenden sogar bis zu 50 Prozent.